BGH 4. Strafsenat 4 StR 102/69

Guiding Principles

1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des StGB § 315b Abs 1 Nr 3.

2. Als Straßenverkehr im Sinne der Vorschrift des StGB § 315b Abs 1 Nr 3 ist auch der Verkehr von Fußgängern auf Gehwegen geschützt, die neben der Fahrbahn ausschließlich für die Benutzung von Fußgängern angelegt sind.