BVerwG 1. Senat 1 B 211/94

Guiding Principles

1. Grundrechte eines privaten Anbieters schützen grundsätzlich nicht vor dem Hinzutreten des Staates oder von Gemeinden als Konkurrenten, solange die private wirtschaftliche Betätigung nicht unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird oder eine unerlaubte Monopolstellung entsteht.