BGH 2. Strafsenat 2 StR 375/11

Guiding Principles

Versucht ein Sondereinsatzkommando der Polizei, sich gewaltsam durch Aufbrechen der Haustür Zutritt zum Hause eines Mitglieds der Hells Angels zu verschaffen, und gibt dieses in der irrtümlichen Annahme, es handele sich um einen Anschlag auf sein Leben durch Mitglieder der konkurrierenden Rockergruppe "Bandidos", zwei Schüsse durch die Tür ab, durch die ein Polizeibeamter tödlich getroffen wird, befindet sich der Schütze in einem Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes der Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum), was zum Ausschluss der Vorsatzschuld führt.(Rn.21)