KG Berlin 3. Strafsenat (3) 161 Ss 216/13 (160/13)

ECLI:DE:KG:2014:1208.3.161SS216.13.160.0A

Guiding Principles

1. Zur Frage des unbefugten Einwirkens auf den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs nach § 263a Abs. 1 4. Var. StGB durch "Leerspielen eines Spielautomates".(Rn.9)

2. Nutzen die Angeklagten bestehende technische Unzulänglichkeiten eines Spielautomaten im Rahmen einer formell ordnungsgemäßen Bedienung aus, die dem Automatenhersteller bekannt ist, liegt kein unbefugtes Einwirken i.s.d. § 263a Abs. 1 4. Var. StGB vor. Denn es fehlt an dem geforderten Täuschungsäquivalent (im Anschluss an BGH, 21. November 2001, 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160) und dem entgegenstehenden und damit schützenswerten Willen des Automatenbetreibers (im Anschluss an BGH, 10. November 1994, 1 StR 157/84, BGHSt 40, 331 ff.).(Rn.11)