OLG Hamm 4. Strafsenat 4 Ss 240/87

Guiding Principles

(Absolvierung der theoretischen Fahrprüfung für einen anderen - keine mittelbare Falschbeurkundung durch Fahrlehrer)

1. Der Fahrlehrer, der einen Dritten veranlaßt, die theoretische Prüfung für den Bewerber um eine Fahrerlaubnis zu absolvieren, ist nicht nach StGB § 271 strafbar.