BGH 4. Strafsenat 4 StR 120/75

Guiding Principles

1. Jedenfalls bei einem auf einen Blick nicht übersehbaren Gebäude ist regelmäßig der Einwand des Täters bedeutungslos, er habe sich vor der Tat vergewissert, daß sich niemand sonst in dem Gebäude aufhalte.