BGH 4. Strafsenat 4 StR 470/55

Guiding Principles

1. Eine durch Weitergabe von Aktlichtbildern an einen Dritten begangene Beleidigung setzt nicht voraus, daß ihm die abgebildete Person bekannt ist oder von ihm festgestellt werden kann. Es genügt, daß deren Erscheinung im wesentlichen aus dem Bild erkennbar ist.