BVerfG 1. Senat 1 BvR 1542/84

Guiding Principles

1. Es ist mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Minderjähriger (GG Art 2 Abs 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs 1) nicht vereinbar, daß Eltern ihre Kinder kraft elterlicher Vertretungsmacht (BGB § 1269) bei Fortführung eines ererbten Handelsgeschäfts in ungeteilter Erbengemeinschaft finanziell unbegrenzt verpflichten können.