AG Erfurt 910 Js 1195/13 - 48 Ds

ECLI:DE:AGERFUR:2013:0918.910JS1195.13.48DS.0A

Guiding Principles

Das provozierende Anrauchen mit zuvor bereits inhaliertem und damit mit Atemluft und Speichelnebel vermengtem Zigarettenrauch gegen das Gesicht eines Anderen stellt einen rechtswidrigen Angriff nicht nur gegen dessen Ehre sondern auch gegen seine körperliche Unversehrtheit dar. Das Anblasen mit Zigarettenrauch und Spuckeanteilen gegen das Gesicht ist über die Grenze hinzunehmender Bagatellen hinaus geeignet das körperliche Wohlbefinden und die Gesundheit zu beeinträchtigen und stellt somit eine Körperverletzung dar. Überdies hat das Anpusten beleidigenden Charakter.(Rn.8)