BGH 3. Zivilsenat III ZR 207/71

Guiding Principles

(Zum Haftungsmaßstab zwischen Eheleuten bei Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls)

1. Zur Frage eines Schmerzensgeldanspruchs zwischen Eheleuten und der Bedeutung eines solchen Anspruchs als anderweite Ersatzmöglichkeit im Sinn des BGB § 839 Abs 1 S 2.

2. Der mildere Haftungsmaßstab des BGB § 1359 greift nicht ein bei Körperverletzungen zwischen Eheleuten infolge ihrer gemeinsamen Teilnahme am Straßenverkehr (Ergänzung BGH, 1970-03-11, VI ZR 772/68, BGHZ 53, 352).