BGH 4. Zivilsenat IV ZR 89/75

Guiding Principles

1. Während des Eheprozesses ist die auf BGB § 985 gestützte Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig. Die Besitzverhältnisse sind insoweit ausschließlich durch das Eheprozeßgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zu regeln.