BGH 2. Strafsenat 2 StR 612/51

Guiding Principles

"Alle aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen" bilden keine Gruppe, die deutlich aus der Allgemeinheit hervortritt und sich scharf abgrenzen läßt. Mit dieser Gesamtbezeichnung kann man deshalb einzelne Personen nicht kränken oder herabsetzend erfassen.