(GmbH: Anteilseinziehung aus wichtigem Grund; Abfindung)
1. Zur Auslegung und Wirksamkeit einer durch Satzungsänderung in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH eingefügten Regelung, wonach ein Geschäftsanteil aus einem in der Person seines Inhabers liegenden, dessen Ausschließung rechtfertigenden wichtigen Grund eingezogen und der Betroffene mit einem unter dem Verkehrswert liegenden Entgelt abgefunden werden kann.
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