Bayerisches Oberstes Landesgericht 5. Strafsenat RReg 5 St 118/78

ECLI:DE:BAYOBLG:1978:0720.RREG5ST118.78.0A

Guiding Principles

1. Die Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat entfällt nicht deswegen, weil der Täter sich durch die Täuschungshandlung selbst begünstigen will.