BGH 3. Strafsenat 3 StR 404/15
ECLI:DE:BGH:2016:100316B3STR404.15.0
Wer eine Räumlichkeit durch eine zum ordnungsgemäßen Zugang bestimmte Tür betritt, steigt nicht im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ein, unabhängig davon, auf welche Weise er die Tür geöffnet hat.(Rn.13)
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