BGH 2. Zivilsenat II ZR 235/52

Guiding Principles

1. Der seerechtliche Grundsatz, wonach für die Löschungsvornahme und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen das am Bestimmungshafen geltende Recht maßgebend ist, sofern im Vertrage nichts Gegenteiliges bestimmt ist, findet im Zweifel auch im Binnenschiffahrtsrecht Anwendung.(Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters)

1. Aus einer GmbH kann ein Gesellschafter beim Vorliegen eines in seiner Person gegebenen wichtigen Grundes ausgeschlossen werden, auch wenn die Satzung diese Möglichkeit nicht eröffnet. Als Ausschließungsmittel ist dann Klage erforderlich. Das rechtsgestaltende Urteil ist aber an die Bedingung zu knüpfen, daß der betroffene Gesellschafter von der GmbH binnen einer für den Einzelfall angemessen festzusetzenden Frist den im Urteil zu bestimmenden Gegenwert für seinen Geschäftsanteil erhält.