BGH 1. Strafsenat 1 StR 507/96

Guiding Principles

Die Erfüllung des Tatbestandes der Geiselnahme scheitert nicht daran, daß die vom Täter hauptsächlich erstrebte Handlung des Tatopfers erst nach Beendigung der Entführungs- oder Bemächtigungslage erfolgen soll, wenn bereits während der Zwangssituation eine Handlung abgenötigt wird, die aus der Sicht des Täters gegenüber dem erstrebten Endzweck selbständige Bedeutung hat.