BGH 12. Zivilsenat XII ZB 459/16
ECLI:DE:BGH:2017:291117BXIIZB459.16.0
1. Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. September 2017, XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855).(Rn.12)
2. Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.(Rn.13)
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