BGH 1. Strafsenat 1 StR 157/94

Guiding Principles

Wer unter Einsatz des rechtswidrig erlangten Computerprogramms an einem Geldspielautomaten "spielt", wirkt unbefugt auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs ein (§ 263a Abs. 1 StGB).