BGH 1. Strafsenat 1 StR 196/61

Guiding Principles

1. Hat der Täter nur ein zur Einrichtung einer Wohnbaracke gehöriges Regal in Brand gesetzt, so liegt vollendete Brandstiftung in aller Regel auch dann nicht vor, wenn das Regal durch Nägel fest mit der Wand der Baracke verbunden ist.