BGH 4. Strafsenat 4 StR 496/63

Guiding Principles

Zur Zeit besteht kein hinreichender Grund, bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrers in der Resorptionsphase von dem allgemeinen Grenzwert der Fahruntüchtigkeit von 1,5 Promille abzugehen.