1. Eine Personengesamtheit, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann, genießt strafrechtlichen Ehrenschutz (hier: GmbH als Verleger einer Tageszeitung).
2. Strafaussetzung zur Bewährung kann einem politischen Überzeugungstäter dann gewährt werden, wenn ausreichende Gewißheit besteht, daß er unbeschadet seiner Überzeugung die Gesetze künftig achten wird.
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