BGH 1. Strafsenat 1 StR 260/53

Guiding Principles

1. Eine Personengesamtheit, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann, genießt strafrechtlichen Ehrenschutz (hier: GmbH als Verleger einer Tageszeitung).

2. Strafaussetzung zur Bewährung kann einem politischen Überzeugungstäter dann gewährt werden, wenn ausreichende Gewißheit besteht, daß er unbeschadet seiner Überzeugung die Gesetze künftig achten wird.