1. Ein Kraftfahrzeug "führt" auch (StVG § 24 Abs 1 Nr 1, StVG § 24 Abs 1 Nr 2, StVG § 24 Abs 2), wer es bei abgeschaltetem Motor während des Abrollens über eine Gefällstrecke lenkt. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug vorher nicht mit motorischer Kraft bewegt worden ist und der Fahrer nicht die Absicht oder die Möglichkeit hat, den Motor anzulassen (Abrollenlassen nur zum Zwecke des Standortwechsels).
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