BGH 2. Strafsenat 2 StR 616/68

Guiding Principles

1. Die Weigerung des Zeugen, sich einer Untersuchung zum Zweck der Prüfung seiner Glaubwürdigkeit zu unterziehen, schließt die Zuziehung des Sachverständigen zur Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung nicht aus.