BGH 12. Zivilsenat XII ZR 94/17
ECLI:DE:BGH:2018:280218UXIIZR94.17.0
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags.(Rn.16)
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