BGH 4. Strafsenat 4 StR 148/55

Guiding Principles

1. Wer durch einen von ihm allein verursachten Verkehrsunfall ausschließlich selbst Schaden erleidet, so daß aus dem Unfall Rechtsbeziehungen zu beteiligten Dritten nicht in Frage kommen, unterliegt nicht der in StGB § 142 vorausgesetzten Feststellungspflicht.