LG Mannheim 7. Große Strafkammer (7) 7 Ns 11/95

ECLI:DE:LGMANNH:1995:1018.7.7NS11.95.0A

Guiding Principles

Bei nachträglicher Einbeziehung eines auf Jugendstrafe lautenden Urteils muß die Einheitsjugendstrafe nicht notwendig höher ausfallen.