BGH 4. Strafsenat 4 StR 233/01

Guiding Principles

Ein "Unfall im Straßenverkehr" ist jedes Schadensereignis, in dem sich ein verkehrstypisches Unfallrisiko realisiert hat. Das kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn das Schadensereignis im Straßenverkehr schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht die Folge des allgemeinen Verkehrsrisikos, sondern einer deliktischen Planung ist.