BGH 5. Strafsenat 5 StR 348/18

ECLI:DE:BGH:2018:160818B5STR348.18.0

Guiding Principles

In Massenbetrugsfälle darf sich das Gericht die Überzeugung von dem Vorliegen betrugsrelevanter Fehlvorstellungen aufgrund äußerer Umstände und allgemeiner Erfahrungssätze verschaffen. Dies gilt besonders bei normativ geprägten Vorstellungsbildern. Das Gericht muss sich zur Feststellung eines Irrtums in diesen Fällen nicht auf die Aussage eines oder mehrerer ausgewählter Zeugen stützen. Beispielsweise ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht bei Vorauszahlungen auf ein „Treuhandkonto“ annimmt, dass die Zahlungen zweckgebunden für den Erwerb des versprochenen Gegenstands erfolgen sollten und nicht für Investitionen in hochriskante Spekulationsgeschäfte.(Rn.6)