BGH 1. Strafsenat 1 StR 646/76

Guiding Principles

1. Der Erwerb des Pfandscheins über eine durch rechtswidriges Vermögensdelikt erlangte und vom Vortäter bei einem Leihamt versetzte Sache stellt ein Sichverschaffen im Sinne von StGB § 259 Abs 1 (Ansichbringen im Sinne von StGB aF § 259 Abs 1) jedenfalls dann dar, wenn dem Täter durch die Übergabe der Urkunde ermöglicht werden soll, über den verpfändeten Gegenstand zu eigenem Nutzen zu verfügen.