BGH 1. Strafsenat 1 StR 445/85

Guiding Principles

1. Hat der Tatrichter bei der Bemessung einer Geldstrafe die Festsetzung der Tagessatzhöhe unterlassen, so kann das Revisionsgericht die Sache allein zur Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe zurückverweisen.