Zieht ein Beifahrer für den Kraftfahrzeugführer überraschend bei hoher Geschwindigkeit die Handbremse so stark an, dass das Fahrzeug außer Kontrolle gerät, so kann darin ein gefährlicher Eingriff iS des StGB § 315b Abs 1 Nr 3 nur dann liegen, wenn der Täter in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren". Eine solche bewusste Zweckentfremdung des Kfz liegt nicht vor, wenn durch Anziehen der Handbremse die Geschwindigkeit des Fahrzeugs verringert und das Verhalten des Fahrers in Richtung einer den Verkehrsvorschriften angepassten Fahrweise beeinflusst werden soll.
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