BGH 5. Strafsenat 5 StR 80/60

Guiding Principles

1. Wer ohne Zueignungsabsicht, aber um sich zu Unrecht zu bereichern, mit den Mitteln des Raubes einen anderen rechtswidrig dazu nötigt, die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu dulden, begeht eine räuberische Erpressung.