BGH 1. Strafsenat 1 StR 97/87

Guiding Principles

(Zum Zeitpunkt der Beendigung der Diebstahlshandlung)

1. Ein Diebstahl ist in der Regel noch nicht beendet, solange sich der Täter noch auf dem Anwesen des Bestohlenen, also in seinem räumlichen Herrschaftsbereich befindet.