OLG Düsseldorf 2. Strafsenat 2a Ss 50/01 - 16/01 II

Guiding Principles

Nicht jede sexualbezogene Handlung, durch die der Täter die Personenwürde des Opfers verletzt, stellt eine Beleidigung dar (hier: Zum Verhalten eines Mannes, der eine Frau auf der Toilette einer Gaststätte kurze Zeit durch den Freiraum unter der Kabinentür beobachtet).