BGH 4. Strafsenat 4 StR 117/08

Guiding Principles

Eine Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (Rn.1) (Rn.6) (Rn.8) (Rn.10) (Rn.11) (Rn.12) .