Bayerisches Oberstes Landesgericht 3. Strafsenat RReg 3 St 87/80
ECLI:DE:BAYOBLG:1980:1015.RREG3ST87.80.0A
1. Macht ein Täter, der auf Grund rechtlicher Falschbeurteilung eine Ordnungswidrigkeit für eine (straftatbestandsmäßige) rechtswidrige Vortat hält, vor der Polizei in Strafvereitelungsabsicht unrichtige Angaben, so liegt nur ein Wahnvergehen vor.
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