Bayerisches Oberstes Landesgericht 3. Strafsenat RReg 3 St 87/80

ECLI:DE:BAYOBLG:1980:1015.RREG3ST87.80.0A

Guiding Principles

1. Macht ein Täter, der auf Grund rechtlicher Falschbeurteilung eine Ordnungswidrigkeit für eine (straftatbestandsmäßige) rechtswidrige Vortat hält, vor der Polizei in Strafvereitelungsabsicht unrichtige Angaben, so liegt nur ein Wahnvergehen vor.