BGH 1. Strafsenat 1 StR 213/62

Guiding Principles

1. Zu den Tatbeständen der Bedrohung gehört die Ankündigung eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens, in dem der Tatbestand eines Verbrechens (oder - im Falle des WStrG § 23 - eines Vergehens) gefunden werden kann.