1. Eingriffe, die der Arzt nicht als erforderlich, sondern nur als "gegeben" ansieht (hier: Entfernung eines zur Zeit nicht entzündeten Wurmfortsatzes), verpflichten ihn zu besonders sorgfältiger Prüfung der Einwilligung des Patienten oder seiner Erziehungsberechtigten und etwaiger Gegengründe.
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