BGH 4. Strafsenat 4 StR 583/17

ECLI:DE:BGH:2018:110418B4STR583.17.0

Guiding Principles

Der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst nach der letzten feststellungsberechtigten Person verlässt, sofern er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat.(Rn.18)