Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Strafsenat RReg 2 St 248/91
ECLI:DE:BAYOBLG:1992:0207.RREG2ST248.91.0A
1. Nimmt der Täter im Rausch aus Ärger darüber, daß er des Lokals verwiesen wurde, ein abgesperrtes Fahrrad mit, das er nach ca 800 - 1000 m wegwirft, so können diese besonderen Tatumstände gegen eine Zueignungsabsicht sprechen.
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