Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Strafsenat RReg 2 St 248/91

ECLI:DE:BAYOBLG:1992:0207.RREG2ST248.91.0A

Guiding Principles

1. Nimmt der Täter im Rausch aus Ärger darüber, daß er des Lokals verwiesen wurde, ein abgesperrtes Fahrrad mit, das er nach ca 800 - 1000 m wegwirft, so können diese besonderen Tatumstände gegen eine Zueignungsabsicht sprechen.