Sind verlorene Schneidezähne durch eine Prothese ersetzt worden, so ist die Frage, ob der Verletzte "in erheblicher Weise dauernd entstellt ist", nach seinem äußeren Erscheinungsbild beim Tragen der Prothese zu entscheiden (Entgegen BGH, 1962-03-02, 4 StR 536/61, BGHSt 17, 161).
Want to know more?
To access this content, sign up or log in.