BGH 12. Zivilsenat XII ZR 16/94

Guiding Principles

Eine Lebensversicherungssumme, die ein Ehegatte als Bezugsberechtigter aus der Versicherung eines ihm nahestehenden verstorbenen Dritten erhält, gehört zu seinem privilegierten Vermögen iS des BGB § 1374 Abs 2 und unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich.