BGH 2. Strafsenat 2 StR 240/59

Guiding Principles

Schon wenn der Halter des Kraftfahrzeugs der anderen Person nur eine Verrichtung überläßt, die für den Bewegungsvorgang von mitentscheidender Bedeutung ist, wie zB die Handhabung des Lenkrades, liegt eine verbotene Bestellung oder Ermächtigung zur Führung des Kraftfahrzeugs vor.