BGH 2. Strafsenat 2 StR 336/07

Guiding Principles

Ein fehlgeschlagener Versuch ist nicht anzunehmen, wenn ein Angeklagter, nachdem er dem Opfer in Tötungsabsicht mindestens 8 Stiche mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12 cm) in den Hals und die Brust versetzt hat, von einem ihm körperlich unterlegenen Tatzeugen vom Opfer weggezogen wird, sodann den Angriff nicht fortsetzt, sondern auf den Balkon geht, das Tatwerkzeug auf die Straße wirft und telefonisch den Notarzt verständigt, so dass das Tatopfer gerettet werden kann. Bei dieser Sachlage kommt vielmehr ein strafbefreiender Rücktritt vom (beendeten) Versuch in Betracht (Rn.3) (Rn.6) (Rn.7) (Rn.8) .