OLG Stuttgart 2. Strafsenat 2 Ss (22) 26/82
ECLI:DE:OLGSTUT:1982:0315.2SS22.26.82.0A
(Verkehrsunfall - Dauer der Verpflichtung zur Ermöglichung von Feststellungen am Unfallort)
1. Der mit StGB § 142 bezweckte angemessene Schutz des Feststellungsinteresses des Geschädigten erfordert, daß der Unfallbeteiligte während der gesamten Dauer seiner Anwesenheit an der Unfallstelle dort für die erforderlichen Feststellungen gemäß StGB § 142 Abs 1 Nr 1 zur Verfügung steht (Vergleiche BGH, 1979-11-29, 4 StR 624/78, BGHSt 29, 138).
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