OLG Karlsruhe 1 Ws 261/83

ECLI:DE:OLGKARL:1984:0425.1WS261.83.0A

Guiding Principles

1. Das pflichtwidrige Unterlassen einer spezifischen Schwangerschaftsüberwachung und der gebotenen vorzeitigen operativen Entbindung fällt nicht unter die Tötungsdelikte, selbst bei einem Nachweis einer der klinischen Erfahrung entsprechenden Wahrscheinlichkeit für die Vermeidbarkeit des Fruchttodes.