BGH 1. Strafsenat 1 StR 572/63

Guiding Principles

Ob jemand, der gegen einen einzelnen, namentlich nicht genannten Angehörigen eines bestimmten Personenkreises einen ehrenkränkenden Verdacht äußert, damit alle Angehörigen dieser Personengruppe beleidigt, hängt von den näheren Umständen des Falles - wie zB Größe und Umfang der Personengruppe, Bekanntheit oder leichte Feststellbarkeit aller zu der Gruppe gehörenden Personen - ab (im Anschluß an BGHSt 14, 48).