OVG Lüneburg 1. Senat 1 M 5091/93
ECLI:DE:OVGNI:1994:0131.1M5091.93.0A
1. Zur Unzulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Nachbarn gegen ein Wohnbauvorhaben, weil der Antragsteller sich unmittelbar an das VG gewandt hat und nicht zunächst an die Baugenehmigungsbehörde.
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