BGH 4. Strafsenat 4 StR 442/18

ECLI:DE:BGH:2019:250419U4STR442.18.0

Guiding Principles

1. Ein bewusst fahrlässig Handelnder ist mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden und vertraut auf deren Ausbleiben, während sich der bedingt vorsätzlich handelnde Täter mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht angestrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers kann die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes rechtfertigen. (Rn.16)

2. Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist regelmäßig als ein gefährliches Werkzeug anzusehen. Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fußgänger durch ein gezieltes Anfahren zu Fall gebracht wird und durch den Anstoß eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und damit eine körperliche Misshandlung ausgelöst worden ist. (Rn.24)